Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Haushaltsauflösung & Hausmeisterservice Lehmann
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und
Haushaltsauflösung Lehmann (Auftragnehmer)
Vertreten durch
Kerstin Lehmann
Hauptstr. 15
02991 Leippe-Torno
Tel: 035722 98783
Fax: 035722 98785
E-Mail-Adresse: info@haushaltsaufloesung-r-lehmann.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 303816944
der Vertrag zustande.
§1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen zur Haushaltsauflösung mit aller Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Leistungen und Aufwendungen, sowie durch den Auftraggeber erweiterter Leistungsumfang nach Vertragsabschluss sind zusätzlich zu vergüten.
§ 2 Elektro- und Installatiosarbeiten
Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, nicht zur Vornahme von Elektro- Gas, oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§ 3 Fälligkeit des Vereinbarten Entgeltes
Die Vergütung ist nach Abnahme der Haushaltsauflösung, sofern nichts Anderes Vereinbart wurde innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto zu überweisen.
§ 4 Mangelhaftungsausschluss
Nach Abnahme der Haushaltsauflösung ist, sofern im Abnahmeprotokoll nichts Anderes vermerkt wurde, von der Mängelfreiheit nach vertraglicher Vereinbarung auszugehen. Der Auftragnehmer kann sich hierauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Mängelfreiheit übernommen hat. Für letzteres beträgt die Frist zur Anzeige der Mängel 2 Jahre.
§ 5 Eigentumsübergang
Mit Unterschrift des Auftrages gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern vor oder bei Auftragserteilung nicht etwas Anderes vereinbart wurde. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer.
§ 6 Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen
Der Auftragnehmer ist zum Schadensersatz verpflichtet, den seine Erfüllungsgehilfen bei Ausführung einem Dritten widerrechtlich zufügen. Dier Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Auftragnehmer bei den Erfüllungsgehilfen die ordentliche Sorgfaltspflicht beachtet hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§ 7 Haftung für Wertgegenstände u.a.
Eine Haftung für in dem aufzulösenden Haushalt befindlichen Wertgegenständen, Geld, Schmuck, Urkunden u. a. kann nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Haushaltsauflösung verpflichtet die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen. Für den Verlust kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
§ 8 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisung und Mittteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
§ 9 Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Auftragnehmers nicht verrechenbar.
§ 10 Gefahrenübertragung
Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Haushaltsauflösung. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 11 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer ist nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hoyerswerda